Facebook-Fanpages stellen Risiko dar
Die Datenschutzbehörden haben jeder Zeit die Möglichkeit die Nutzung von Fanpages zu untersagen. Mit Urteil vom 25.11.2021 (4 LB 20/13) hat das OVG Schleswig-Holstein aktuell bestätigt, dass die Verwendung der personenbezogenen Daten von im Facebook-Netzwerk registrierten und angemeldeten Personen, einen schwerwiegenden Verstoß darstellt. Diese Datenverwendung sei weder gesetzlich erlaubt, noch hätten die Nutzerinnen und Nutzer in diese eingewilligt. Außerdem seien die betroffenen Personen nicht hinreichend über sämtliche Datenerhebungs- und -verwendungsvorgänge, die durch den Besuch einer Fanpage angestoßen würden, informiert worden. …