Tagungsbericht zum CAD-Summit 2020: Chancen und Risiken der Coronakrise

Am 09.09.2020 fand der CAD-Summit 2020: Chancen und Risiken der Coronakrise statt.

Zum ersten Mal fand der Summit vor dem Hintergrund der aktuellen Situation als reine Webkonferenz statt.

Die zahlreichen Teilnehmern hatten sich schnell an die neue Technik gewöhnt, die auf Basis von BigBlueButton vollkommen datenschutzkonform und gemäß den aktuellen Empfehlungen der Datenschutzbehörden lief.

Den Auftakt machte Jasmin Fladung, LL.M., Compliance-Officerin und Datenschutzbeauftragte vom CAD-Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz, die auf die aktuellen Zahlen des Infektionsgeschehens und die verschiedenen Szenarien der zweiten Welle einging. Daraus leitete Sie zahlreiche Compliance-Herausforderungen für das Krisenmanagement im Unternehmen ab. Sie appellierte an die Geschäftsführer ein Bewusstsein für Verantwortung und konsequentes Handeln zu entwickeln, die insbesondere gesetzlich normiert und von der Rechtsprechung bereits ausgeleuchtet sind.

In Zeiten von Corona zieht dies vorrangig eine Pandemie-Planung nach sich, der die möglichen Szenarien aufgreift. Inhalte eines solchen Pandemie-Plans sollten insbesondere sein:

  • Organisation
  • Risikobewertung/Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplatz (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)
  • Gesundheits-und Hygieneschutz
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und des Arbeitsentgeltes
  • Flexibilisierung betrieblicher Einrichtungen (Betriebsschließung, Verlagerung, etc.)
  • Flexibilisierung betrieblicher Abläufe (Meldepflichten etc.)
  • Kommunikation/Mitbestimmungsrechte/etc.

Wie eine solche Umsetzung im Betrieb aussehen kann, stellte Herr Matthias Klöckner, Compliance-Beauftragter der Finzelberg GmbH, in einem lebhaften und sehr plastischen Vortrag dar. Er stellte besonders heraus, dass die Kommunikation mit der Belegschaft und ein kontinuierliches Schulen entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen ist.

Im Anschluss daran wurde die künftige Rechtslage kommentiert, die maßgeblich durch das das sog. Integritätsgesetz (Verbandssanktionengesetz; VerSanG) geprägt ist und ein Unternehmensstrafrecht mit erheblichen Pflichten und Bußgeldern beinhaltet. Begleitend dazu steht mit der neuen ISO 37301 eine Konkretisierung für Compliance-Management-Systeme an, die die ISO 19600 im Wesentlichen ablöst. Darüber hinaus besteht für die Unternehmen ab Dezember 2021 die Pflicht, Regelungen zum Whistleblowing bzw. Hinweisgeber-Systemen einzuführen (vgl. EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937). All diese Unternehmenspflichten können jedoch auch als Chance begriffen werden, um  u.a. ein Update und eine Bestandsanalyse des Unternehmens vorzunehmen.

Im Zweiten Teil des CAD-Summit wurde von Armin Fladung, Rechtsanwalt, Compliance-Officer, Datenschutzbeauftragter des CAD-Instituts für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz, die Digitalisierung als Chance der Coronakrise beleuchtet. Er zeigte dabei auch die Bedeutung des Arbeitsrechts und des Datenschutzes für diese Thematik auf. Die Pandemie stellte sich dabei auch Treiber der Digitalisierung im Betrieb heraus. Für einen erfolgreichen Transformationsprozess kommt es dabei vor allem auf eine präventive Beurteilung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten an, die u.a. die folgenden Elemente berücksichtigt:

  • Leistungskatalog aus Business heraus bestimmen
  • Technische Machbarkeit prüfen und Digitalisierungsgrad bestimmen
  • HR, Belegschaft, Arbeitnehmervertretungen einbinden
  • Datenschutzbeauftragten, IT und ggfs. Digital-Officer einbinden
  • Technikfolgenabschätzung durchführen (vgl. etwa MaschinenVO)
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • Privacy by design und by default
  • Prüfung, ob Dienstleister die geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bietet
  • Angemessenes Datenschutzniveau: Anbieters aus Deutschland bzw. EU bevorzugt (vgl. EuGH vom 16.07.2020 – C 311/18 Schrems-II-Urteil)

Diese Prüfung spielt dabei vor allem auch bei der Einführung von (alternierender) Telearbeit (Home-Office, mobiles Arbeiten) und von Videokonferenzlösungen eine entscheidende Rolle. Ergänzend führte Fladung zu den Anforderungen zu Reiserückkehrer-Fragebogen, der Kontaktnachverfolgung im Betrieb und zu Anforderungen an Löschkonzepten aus, deren fehlen von den Datenschutzbehörden bereits mit hohen Bußgeldern geahndet wurde. Die Teilnehmer diskutierten abschließend zu den Themen der Entgeltfortzahlung und Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionschutzgesetz (IfSG) im Quarantäne- bzw. Infektionsfall.

Die Veranstaltung wurde durch die Referenten und Moderatoren in einem Wrap Up zusammengefasst und zu einem würdigen Ende gebracht. Veranstalter, Organisator, Moderatoren, Referenten und das CAD-Team freuen sich auf die Fortsetzung der Reihe „CAD-Summit“.

Für weitergehende Fragen zu den Themen und Inhalten des CAD-Summit 2020 wenden Sie sich bitte an cad@institut-cad.de.

Weiterer CAD-Support erhalten Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • CAD-Checkliste Pandemie-Planung
  • CAD-Risiko-Tool