Pokémon GO

Pokémon GO am Arbeitsplatz

  • Private Nutzung verboten: Hier stellt das Herunterladen der Pokémon GO-App einen Pflichtverstoß dar.
  • Private Nutzung ohne Einschränkung erlaubt: Das Herunterladen der App selbst, stellt keinen Verstoß dar.
  • Für den Fall: „bring your own device“: Auch hier stellt das Herunterladen der App auf das eigene private Gerät grundsätzlich keinen Verstoß gegen vertragliche Pflichten dar.
  • Keine Regelung vorhanden: Für den Fall, dass der Arbeitgeber keine Regelungen getroffen hat, kann nur von der Gestattung der privaten Nutzung des Smartphones in einem angemessenem Umfang ausgegangen werden. Dazu können Pokémon GO oder ähnliche Spiele wohl nicht gezählt werden (Auffassung von CAD-Institut).
  • Gestaltungsmöglickeiten/Hinweise:
    • Herunterladen von Spiele-Apps generell verbieten
    • oder für das Herunterladen jeweils eine Genehmigungspflicht einführen
    • Während der Arbeitszeit: Einführung eines Verbots Pokémon GO am Arbeitsplatz zu spielen (egal ob mit privatem Handy oder dienstlichem Smartphone)
    • Während der Pausenzeit: Einführung eines Verbots möglich, wenn die Arbeitnehmer auch in ihren Pausen in einem sensiblen Bereich des Betriebs sind und es dadurch zu Gefährdungen kommen kann.
  • FAZIT: Im Einzelfall muss eine entsprechende Anpassung der Nutzungsvereinbarung erfolgen und eine genaue Betrachtung des konkreten Einzelfalls stattfinden. Letztlich ist es im Interesse des Arbeitgebers (und auch des Arbeitnehmers) hier eine klare Regelung zu finden. Dies betrifft nicht nur das Herunterladen von Spiele-Apps. Darüber hinaus ist unbedingt im jeweiligen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Dennoch hat der Arbeitgeber hier gute Argumentationsmöglichkeiten, da er gesetzlich verpflichtet ist, Gesundheitsgefahren zu verhindern und er auch etwaige Schutzmaßnahmen zu treffen hat (sog. Arbeitsschutz).

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