EU-US-Privacy Shield kann nun gelebt werden

Startpunkt für den Datenschutzschild war der 01.08.2016. Ab sofort können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Privacy Shield-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Die Registrierung ist jedes Jahr zu erneuern bzw. zu verlängern. Prüfende Behörde ist das US-Handelsministerium, welche überwacht und aktiv prüft, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds auf dem aktuellen Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, auch von der Liste zu streichen.

Zeitgleich veröffentlichte die Europäische Kommission einen sog. Bürger-Leitfaden. Dieser fasst zusammen, welche Wege jeder Einzelperson offenstehen, wenn sie der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden.

CAD-Institut

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