Prüfung zum Webseiten-Tracking durch Datenschutzbehörden

Deutsche Aufsichtsbehörden werden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien auf Webseiten prüfen.  Es kommen wohl bei der Prüfung automatisierte Werkzeuge zum Einsatz.

Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit der Verwendung von Tracking-Cookies (wie Google-Analytics etc.), also von Cookies, die nicht für die nicht zwangsläufig für das Betreiben der Webseite notwendig sind, war dies bereits seit längerem angekündigt worden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg Dr. Brink kommentierte die Kontrolle in einer Pressemitteilung vom 19.08.2020 wie folgt:

Gegenstand dieser Prüfung werden in einem ersten Schritt die Internetpräsenzen von Medienunternehmen sein. Diese setzen Tracking-Dienste häufig in besonders großem Umfang auf ihren Websites ein. Wollen Medienunternehmen Tracking-Technologien nutzen, können diese nur erlaubt sein, wenn die/der Nutzer*in hierin wirksam einwilligt – d. h. informiert, freiwillig, vorab, separat und in Kenntnis einer zumutbaren Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Es ist jedoch aus den Erfahrungen des CAD-Instituts mit den Datenschutzbehörden davon auszugehen, dass die Prüfungen nicht bei den Medienhäusern enden wird, sondern dies nur der Auftakt darstellt. Unternehmen und Webseitenbetreiber sind daher gut beraten umgehend eine Selbstkontrolle ihrer Webseiten vorzunehmen.

CAD-Empfehlung:

  • die Webseite ist umgehend bezüglich des Einsatzes von Tracking-Technologien zu kontrollieren
  • die eingesetzte Technik ist auf die Erfüllung der Erfordernisse aus der neuen Rechtsprechung zu überprüfen
  • insbesondere die Transparenz gegenüber den Webseiten-Nutzern ist eindeutig zu schaffen (Cookie-Abfage, Datenschutzerklärung, etc.)
  • sollte eine einfache und selbst gesteuerte Anpassung z. B. im Konzern nicht möglich sein ist die Webseite schnellstens vom Netz zu nehmen

Wir unterstützen Sie gerne! Sie erreichen uns unter cad@institut-cad.de!