EUGH: WLAN-Betreiber Haftung/offenes WLAN-Netz

Haftung eines Betreibers eines offenen WLAN-Netzes – Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort

EuGH, Urteil vom 15.9.2016 – C‑484/14, Tobias Mc Fadden gegen Sony Music Entertainment Germany GmbH

Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183363&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Wird ein WLAN-Netz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt, stellt dies einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 dar, sofern der Anbieter diese Leistung zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder Dienstleistungen erbringt. Mit Urteil vom 15.09.2016 verneint der EuGH zwar die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen kommerzielle WLAN-Betreiber, erlässt ihm jedoch nicht jegliche Verpflichtungen. Der EuGH bejaht jedoch die Möglichkeit gerichtlicher Anordnungen, mit denen zur Erschwerung künftiger Urheberrechtsverletzungen die Absicherung eines WLANs begehrt wird, etwa durch ein Passwort.

 

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