EU-US-Privacy Shield (Datenschutzschild)

CAD-News Privacy Shield 22_07_2016

Am 29.2.2016 legte die EU-Kommission einen Entwurf eines Beschlusses über den EU-US-Privacy Shield (Datenschutzschild) vor. Gemäß der Datenschutzrichtlinie gab die„Artikel-29-Datenschutzgruppe“ hierzu im April eine Stellungnahme ab.

Das Europäische Parlament nahm dann am 26.5.2016 eine Entschließung hierzu an.

Am 12.07.2016 verabschiedete die Kommission nun hiermit offiziell die endgültige Fassung des EU-US Privacy Shield als Angemessenheitsentscheidung nach Art. 25 Abs. 6 der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG).

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben nun der endgültigen Fassung des EU-US Datenschutzschilds zugestimmt und damit den Weg für die Annahme des Beschlusses durch die Kommission geebnet.

Nach der Übersetzung des Dokuments in die Amtssprachen der EU und den noch erforderlichen Umsetzungsarbeiten in den USA sollen sich US-Unternehmen seit dem 01.08.2016 in die „Privacy Shield List“ eintragen können.

Erstmals haben auch die USA zugesichert, dass eine willkürliche Massenüberwachung der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen ist.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Zumindest kann von etwas mehr Rechtssicherheit gesprochen werden.

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