EU-Parlament beschließt Datenschutzgrundverordnung

CAD-Update EU-DS-GVO 14-04-2016

Das EU-Parlament hat am 14. April 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in zweiter Lesung verabschiedet. Die DSGVO bringt umfangreiche neue Anforderungen für Unternehmen. Sie tritt dann nach einer Übergangfrist von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Damit ist das bislang größte Reformvorhaben des EU-Datenschutzes nach einem über fünfjährigen Gesetzgebungsvorgang nun abgeschlossen. Bedeutung wird die DSGVO für alle Unternehmen haben, die personenbezogene Daten verarbeiten. Verbunden sind die Neuerungen mit enormen Bußgeldern und zahlreichen Transparenz-, Informations- und Dokumentationspflichten. Gleichzeitig wird der Datenschutz als Teil einer wirksamen Compliance noch weiter an Bedeutung gewinnen. Daneben wird auch für die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen ein erheblicher Anpassungsbedarf auf die Personalabteilungen und den Arbeitsrechtler zukommen. Laut den Erwägungsgründen der DSGVO sollen die bereits aus dem BDSG bestehenden Auflagen noch weiter verschärft werden. Zudem kommen zahlreiche neue Grundsätze hinzu, die sich in den Kollektivvereinbarungen wiederfinden werden müssen, um hier nicht die Aufsichtsbehörden auf den Plan zu rufen. (BB 2016, S. 1011)

Vgl. auch den kommenden Überblick des CAD-Instituts zu den anstehenden Änderungen samt ersten Handlungsempfehlungen.

Ihr Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz.

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